Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24801
LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,24801)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,24801)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2023 - 8 Sa 51/22 (https://dejure.org/2023,24801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,24801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 138 Abs 2 ZPO, § 35 SGB 1, § 615 S 2 BGB, § 11 Nr 2 KSchG
    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - Kenntnis von Erwerbsmöglichkeiten - zumutbarer Hinweis durch Arbeitgeber - Sozialgeheimnis

  • IWW

    § 69 II ArbGG, § 615 S 2 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG, § 138 II ZPO, § 64 VI ArbGG, § 97 I ZPO, § 91 I ZPO, § 92 II Nr. 1 ZPO, § 72 II Nr. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verzugslohn - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes nur bei konkreter Erwerbsmöglichkeit; Irrelevanz eines Verweises auf den günstigen Arbeitsmarkt für den Annahmeverzug; Hinweis auf geeignete offene Stellen bei bestimmten Arbeitgebern; Ungeeignete Vollzeitstelle für einen ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs bei Geltendmachung von Verzugslohn (jurisPR-ArbR 50/2023 Anm. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 617
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06.10.2022 (9 Ca 119/22) teilweise abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06.10.022 (9 Ca 119/22) teilweise abzuändern und die Klage in Höhe von weiteren ? 2.466,43 brutto (Entgelt anteilig für Juli 2021 über ? 834, 40 und für August 2021 über ? 1.632,03) zurückzuweisen.

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22
    Das durch § 35 SGB I geschützte Sozialgeheimnis, aufgrund dessen der Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter keine Auskunft erlangen kann, welche Vermittlungsvorschläge einem Arbeitnehmer übermittelt worden sind (vgl. BAG v. 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Tz 41), kann vom Arbeitgeber nicht dadurch umgangen werden, dass er für seine Behauptung, der Arbeitnehmer habe weitere Vermittlungsvorschläge erhalten, Sachbearbeiter der Behörde als Zeugen benennt.(Rn.39).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22
    Zur Abgabe eigener Angebote ist der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des BAG nur verpflichtet, wenn sich ihm eine realistische Arbeitsmöglichkeit bietet (BAG v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/17 - Tz 27; ebenso BAG v. 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - Tz 19).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 22.02.2000 - 9 AZR 194/99 - Tz 13) liegt das Risiko der Unwirksamkeit einer Kündigung beim Kündigenden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Ihr pauschaler Hinweis auf Alter und Qualifikation der Klägerin, verbunden mit dem Vorbringen, diese hätte ohne weiteres eine neue Arbeitsstelle finden können, genügt nicht, zumal selbst aus einer gewissen Anzahl offener Stellen nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, dass eine Bewerbung dort auch zum Erfolg geführt hätte (LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144; LAG Hamburg 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 - Rn. 31; Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 50, juris; KR/Spilger, 13. Aufl. 2022, § 11 KSchG Rn. 49).

    Um eine konkrete Verrechnung vornehmen zu können, bedarf es daher der konkreten Darlegung eines böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes (vgl. BAG 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 56; 12.10.2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 31; Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 42; LAG Hamburg 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 - Rn. 31, 36; LAG A-Stadt 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 39, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht